Hier haben Sie online die Möglichkeit eine Anmeldung zum Netzanschluss z.B. Bezugsanschluss sowie auch eine Anmeldung zum Netzanschluss einer Erzeugungsanlage zu beantragen.
Die Vorteile für Sie:
- Keine „Zettelwirtschaft“ mehr: Erfassen und betrachten Sie Aufträge, wo immer Sie gerade sind: direkt beim Kunden vor Ort oder bei Ihnen im Büro – Sie haben überall Zugriff auf Ihre Aufträge.
- Einfach und schnell: Die Bedienung ist intuitiv. Um Sie zu unterstützen, berechnet mein.Auftragsportal sogar Vorschlagswerte und füllt – wenn möglich – Felder automatisch für Sie aus.
- Immer auf Stand: Sie haben beim Kunden etwas Neues besprochen? Greifen Sie mobil auf mein.Auftragsportal zu und bearbeiten Sie den Auftrag gemeinsam vor Ort.
- Hohe Datenqualität: Sie haben die Hoheit über die technischen Daten! Der Kunde gibt nur seine persönlichen Kundendaten im System ein, die technischen Angaben übernehmen Sie. Das stärkt Ihre Rolle als exklusiver Vertragspartner und sichert die Qualität der Eingaben.
- Wir arbeiten Hand in Hand: Sie sowie unsere Netz-Kundenbetreuer haben Zugriff auf die gleichen Informationen mit dem aktuellen Status.
Hinweis für Erzeugungsanlagen: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen, dass es bei der Bearbeitung von Netzverträglichkeitsprüfungen aufgrund der zahlreichen Anfragen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten (durchschnittlich 5 – 6 Wochen) kommen kann. Dennoch geben wir unser Bestes um ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten.
Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens
gemäß § 8 Absatz 5, 6 EEG
1) Bei Rückfragen unsererseits nehmen wir Kontakt mit Ihnen oder Ihrem Elektroinstallateur auf.
2) Die Bearbeitung der Netzverträglichkeitsprüfung kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen, sofern noch kein Hausanschluss vorhanden ist.
3) Die Mitteilung zum Netzanschlusspunkt (in der Niederspannung) hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten. Bitte beachten Sie, dass vorher kein Netzanschluss der Erzeugungsanlage erfolgen darf, da die Netzanschlusskapazität möglicherweise ausgeschöpft ist. Bei PV-Anlagen >30kWp übersteigt die beantragte Anschlussleistung der Erzeugungsanlage voraussichtlich die örtlich vorhandene Netzanschlusskapazität. Ein Netzanschluss kann erst nach der netztechnischen Bewertung an dem dort ermittelten Punkt erfolgen. Die entsprechenden Unterlagen senden wir Ihnen zu.
4) Zum Zeitpunkt der Fertigmeldung können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. Diese Registrierung ist Voraussetzung, damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können.
5) Nach der Zählersetzung informieren wir Sie über Ihre Einspeisevergütung. Die Vergütungsauszahlung erfolgt jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats.
Was möchten Sie erledigen?
Wählen Sie im folgenden Navigator den für Sie passenden Punkt. Sie landen dann automatisch auf der richtigen Seite/im richtigen System: