Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.
Von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage
Folgende Schritte sind notwendig, um eine Erzeugungsanlage ans Bayernwerk-Netz anzuschließen und ggf. Strom einzuspeisen:
Gesetze und Verordnungen
Auf der Webseite der Clearingstelle EEG ist eine Auswahl an Gesetzen gesammelt, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind.
Auch wir haben auf unserer Webseite wichtige Gesetze und Verordnungen zusammengefasst:
Redispatch 2.0
Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen.
Entgelte für Ihre Anlage
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen über die Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für Einspeiseanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G):
Einspeiseabrechnung
Hier finden Sie Informationen rund um die Abrechnung Ihrer Erneuerbare-Energie-Anlage: