Musterverträge für Ladepunktbetreiber (LPB)
Der Ladepunktbetreiber betreibt mindestens einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt im Sinne der Ladesäulenverordnung zur Versorgung von Elektromobilen mit elektrischer Energie. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.
Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten Ladepunktbetreiber über die NZR-EMob die Möglichkeit, einer bilanziellen ladevorgangsscharfen Energiemengenzuordnung.
Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom– Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität".
Hinweise zur Abwicklung / vertraglichen Umsetzung:
Die Ausreichung der Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag erfolgt analog der BNetzA Festlegung zur Ausreichung des Netznutzungsvertrages in Textform. Sie erhalten ein E-Mail mit den entsprechenden Vertragsunterlagen und bestätigen uns die Vertragsannahme per E-Mail.
Haben Sie bereits einen Netznutzungsvertrag als Lieferant oder Letztverbraucher mit uns abgeschlossen, erhalten Sie nur die Zusatzrahmenvereinbarung.
Wenn Sie noch nicht als Lieferant oder Letztverbraucher bei uns geführt sind, erhalten Sie den entsprechenden Netznutzungsvertrag sowie die Zusatzrahmenvereinbarung.
Ihr Kontakt zu uns
Für Vertragsabschlüsse wenden Sie sich gerne an: netzvertraege@bayernwerk.de
Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie in unserem Kontaktdatenblatt.