Wegenutzungsverträge für Strom und Gas
Um in Deutschland die Versorgungsaufgabe als Strom- und Gasnetzbetreiber erfüllen zu können, ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege zur Verlegung, zum Betrieb von Netzen und zur Versorgung von Kunden erforderlich. Deshalb schließen Kommunen und Netzbetreiber sogenannte Wegenutzungsverträge ab. Diese erlauben dem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze für die Verlegung von Leitungen sowie den Netzbetrieb. Im Gegenzug erhalten die Kommunen dafür eine Konzessionsabgabe.
Warum profitiert eine Kommune von E.DIS als Netzbetreiber?

Ein zentraler Vorteil für die Kommune ist unsere Nähe zum Kunden und der damit verbundene Service. Durch eine jahrzehntelange Präsenz vor Ort verfügt E.DIS über eine umfassende und tiefgehende Kenntnis der häufig sehr komplizierten Netzinfrastruktur, sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Kombiniert mit langjähriger Erfahrung und einer hohen technischen Kompetenz ist dies die beste Grundlage für den reibungslosen Betrieb der Netze und eine schnelle Behebung möglicher Störungen. E.DIS hat das Know-how, um die vielfältigen Herausforderungen unserer komplexen Energiewelt zu meistern.
E.DIS ist ein kommunales Unternehmen. Nahezu alle Kommunen im Netzgebiet sind direkt oder indirekt Anteilseigner und profitieren durch Dividendenzahlungen vom wirtschaftlichen Erfolg der E.DIS. Die zusätzlich starke Verankerung im Konzernverbund ist dabei weitere Gewähr für die wirtschaftliche Stablität von E.DIS.
Als einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in der Region leistet E.DIS mit mehr als 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Beschäftigung und zur wirtschaftlichen Entwicklung. Ein Großteil unserer Investitionen kommen Unternehmen hier zugute. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen mit ihrer Energie zur Zukunft unserer Region bei.