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Ladepunkt für Wallbox | Ladesäule melden

Sie steigen auf Elektro-Mobilität um und möchten sich eine Ladesäule oder Wallbox installieren lassen?

Bitte melden Sie Ihren Ladepunkte vorab bei uns an

Bevor Sie eine Ladeeinrichtung installieren, muss die Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Je nach Bemessungsleistung und Anwendung kann diese anmelde-, zustimmungs-, oder steuerpflichtig sein. Dabei gilt:

  • Ladeeinrichtung kleiner / gleich 12 kW sind immer anmeldepflichtig
  • Ladeeinrichtung größer 12 kW sind anmelde- und zusätzlich prüfen wir die vorhandene Netzkapazität
  • Alle privaten Ladeeinrichtungen größer 4,2 kW müssen eine Steuerung zur Lade- / Leistungsreduzierung enthalten

Die Anmeldung selbst ist für Sie kostenlos.

E.DIS prüft, ob Ihr Hausanschluss (und das Netz in Ihrer Umgebung) für Ihr Vorhaben geeignet ist. Die notwendigen Vorrausetzungen können Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der Netzanschlussverordnung (NAV) nachlesen.

So melden Sie Ihre Ladesäule / Wallbox an

  1. Zum online Anmeldeportal:  mein.Hausanschluss
  2. Wählen Sie: „Bestehenden Anschluss ändern“
  3. Wählen Sie als Art der Anschlussveränderung: „Anlagenveränderung“
  4. Ergänzen Sie die weiteren Eingaben
  5. Wählen Sie Ihre Elektrofirma aus, welche die Installation ausführt

Für Ihre Elektroinstallation finden Sie fachkundige Installateure hier: Installateurverzeichnis.

Für einige Arten von Ladeeinrichtungen kann es notwendig sein, ein zusätzliches Datenblatt einzureichen. Bitte stimmen Sie sich dazu mit Ihrem Elektroinstallateur ab. Ausführliches Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Wie geht es dann weiter?

Sie erhalten von uns eine Bestätigung zur Installation Ihrer Ladeeinrichtung oder - falls notwendig - ein Angebot zur Leistungserhöhung an Ihrem Hausanschluss.

Kurz und knapp zusammengefasst

Hier in unserem Erklär-Video zum Thema Elektromobilität.

Information zur Leistungsreduzierung von Ladeeinrichtungen:

Private Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung größer 4,2 kW müssen mit einer Wirkleistungssteuerung ausgestattet sein. Ausgenommen sind öffentliche Punkte und Ladeeinrichtungen für Sonderdienste.

Für die Wirkleistungssteuerung nach §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) ist die Installation eines Steuergerätes notwendig. Ihr Installateur bereitet die Verbindung zwischen Steuergerät und Ihrer Ladeeinrichtung vor. Der technische Aufbau erfolgt nach TAB: Technische Anschlussbedingungen

Sie haben noch Fragen?

Melden Sie sich gern bei uns: