
Netzentgelte der E.DIS Netz GmbH
Netzentgelte der E.DIS Netz GmbH ab dem 1. Januar 2024 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG:
Die E.DIS Netz GmbH kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen.
Die für das Jahr 2024 geltenden Netzentgelte für das Stromverteilnetz der E.DIS Netz GmbH sind gegenüber den am 09. Oktober 2023 veröffentlichten, voraussichtlichen Netzentgelten gestiegen.
Vorbehalt
Die Veröffentlichung der endgültigen Netzentgelte erfolgt unter dem Vorbehalt, dass weder von behördlicher Seite durch die Bundesnetzagentur noch durch gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben bis zum 31. Dezember 2024 Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden bzw. sich insbesondere keine Änderung der vorgelagerten Netzentgelte ergibt, die eine Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2024 erfordern.
Die Höhe der endgültigen Netzentgelte im Kalenderjahr 2024 entnehmen Sie bitte den nachstehend aufgeführten Preisblättern der E.DIS Netz GmbH.
Die Preisblätter 2024 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab dem 1. Januar 2024.
- Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der E.DIS Netz GmbH ab dem 01.01.2024
- Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung im Netz der E.DIS Netz GmbH ab dem 01.01.2024
- Hochlast-Zeitfenster für Leistungsbewertung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ab 01.01.2024
- Information zum elektronischen Preisblatt der E.DIS Netz GmbH ab dem 01.01.2024
Eine Liste der Artikel-ID einschließlich der Preise entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom sowie einer Überleitung der Netzentgelte der Preisblätter mit Jahres- bzw. Monatspreisen gemäß § 17 und § 19 StromNEV in die Darstellung nach BNetzA-Festlegung ist der folgende Tabelle zu entnehmen. Diese Liste dient nur zur unverbindlichen Information; es gelten die veröffentlichen Preisblätter.