Anlagen mit Anschluss an das Mittelspannungsnetz
Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz setzt die E.DIS zur Umsetzung des § 9 EEG grundsätzlich Fernwirktechnik ein. Über die Fernwirktechnik werden alle notwendigen Informationen u. a. für das Redispatch im Duldungsfall (Messwerte P und Q vom Netzanschlusspunkt, Steuerbefehle für die Regelungsstufen) zur Netzleitstelle der E.DIS übertragen.
Die Steuerbefehle werden in folgenden Stufen realisiert:
- keine Reduzierung => entspricht dem Freigabesignal zur Einspeisung der Gesamtnennleistung
- Reduzierung auf mindestens 60 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
- Reduzierung auf mindestens 30 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
- Reduzierung auf 0 % bezogen auf die Gesamtnennleistung der Erzeugungsanlage
NOT-AUS => Ausschaltung, die zur Netztrennung der Erzeugungsanlage führt
Die Messwerte sind der E.DIS als mA-Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten sind den Technischen Anschlussbedingungen der E.DIS "Erzeugungsanlagen am MS-Netz - Anforderungen an die Sekundärtechnik" zu entnehmen.
Die übertragungstechnische Anbindung der Fernwirktechnik bis zur Netzleitstelle erfolgt gleichfalls durch die E.DIS.
Dem Anlagenbetreiber obliegt die Weiterleitung der Wirkleistungsbefehle zu der Windparksteuerung bzw. zu den einzelnen Erzeugungseinheiten.