Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung ab 100 MW
Mit Inkrafttreten der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) am 27.06.2007 sind per Verordnung die Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung ab 100 MW geregelt.
Dieses betrifft Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Nennspannung von mindestens 110 kV.
Als Betreiber eines 110-kV-Verteilnetzes veröffentlicht die E.DIS Netz GmbH folgende Angaben:
- Prüfungsablauf eines Netzanschlussbegehrens
- Datenabfrage für die Prüfung
- Netzanschlussvertrag
- Netzanschlussbedingungen
- Netzschemaplan mit Netzauslastung
- Kraftwerksanschluss-Register
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